Allgemeine Baubeschreibung 2/8
Baugrube
Es wird ein Boden der Bodenklasse 3-5 angenommen. Der
Boden der Baugrube wird ausgehoben und seitlich auf dem Grundstück
gelagert, wobei der
Mutterboden
gesondert auf dem Grundstück gelagert wird.Die Baugrube muß
an allen Seiten
des
Baukörpers mindestens 0,70m Arbeitsraum ( von der Baugrubensohle aus
gemessen ) haben. Die Baugrubenwände müssen so beschaffen sein,
daß ein Nachrutschen von Erdmassen nicht möglich ist. Eine Möglichkeit
zur Einfahrt in die Grube muß vorgesehen werden ( ca. 2,50m breit
). Eine planebene Sohle und die notwendige Bodenpressung ( event. Gutachten
) müssen gewährleistet sein. Nach Erstellung des Kellers wird
der seitlich gelagerte Aushub schichtenweise wieder eingebracht und verdichtet
um die nachfolgenden Arbeiten nicht zu behindern. Sollte der gelagerte Aushub
zur Wiederverfüllung nicht geeignet sein, muß dieser abgefahren
werden und durch anders Material ( Kies ) ersetzt werden. Die Kosten dafür trägt der Bauherr.
bauseitiger
Keller ( ), schlüsselfertige Erstellung (x), Ausbauhaus (x),
Rohbauhaus (x)
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