Ausstattung

 Allgemeine Baubeschreibung 2/8

Baugrube

Es wird ein Boden der Bodenklasse 3-5 angenommen.
Der Boden der Baugrube wird ausgehoben und seitlich auf dem Grundstück gelagert, wobei der

Mutterboden gesondert auf dem Grundstück gelagert wird.Die Baugrube muß an allen Seiten 
des Baukörpers mindestens 0,70m Arbeitsraum ( von der Baugrubensohle aus gemessen ) haben. Die Baugrubenwände müssen so beschaffen sein, daß ein Nachrutschen von Erdmassen nicht möglich ist. Eine Möglichkeit zur Einfahrt in die Grube muß vorgesehen werden ( ca. 2,50m breit ). Eine planebene Sohle und die notwendige Bodenpressung ( event. Gutachten ) müssen gewährleistet sein. Nach Erstellung des Kellers wird der seitlich gelagerte Aushub schichtenweise wieder eingebracht und verdichtet um die nachfolgenden Arbeiten nicht zu behindern. Sollte der gelagerte Aushub zur Wiederverfüllung nicht geeignet sein, muß dieser abgefahren werden und durch anders Material ( Kies ) ersetzt werden.
Die Kosten dafür trägt der Bauherr.

bauseitiger Keller (  ), schlüsselfertige Erstellung (x), Ausbauhaus (x), Rohbauhaus (x) 

ZurückZurück Weiter Weiter