Allgemeine Baubeschreibung 1/8
Erstellung
des Bauantrages.
Der
Festpreis beinhaltet die Planung und die Bearbeitung des Hausentwurfes.
Mehrfachbearbeitungen
an abgeschlossenen Planungsleistungen, sowie die örtliche Anpassung
sind gesondert zu vergüten. Sofern Auflagen der Baugenehmigungsbehörde
zusätzliche Planungsleistungen erforderlich machen, werden diese ebenfalls
gesondert berechnet.Anfallende Prüfkosten sowie Abnahmegebühren
für Leistungen von Ämtern, Behörden oder öffentlich
bestellten Vermessungs- oder Prüffachleuten gehen zu Lasten des Bauherrn.
Das
Abstecken sowie die die Erstellung des Schnurgerüstes erfolgt durch
den Auftragnehmer, wobei alle Grenzsteine vorhanden und erkennbar sein
müssen.Sollte aufgrund von topografischen Gegebenheiten oder schwieriger
und undurchsichtiger Grenzführung eine Absteckung durch den Auftragnehmer
nicht erfolgen können, so ist ein Vermessungsingenieur hinzuzuziehen.
Die dann entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn.
Das
Planungs- und Ingenieubüro ist zu Änderungen der Bauausführung,
Baustoffe und Ausstattung berechtigt, soweit sich diese Änderungen
aus technischen Gründen oder aufgrund
behördlicher
Forderungen und Auflagen als notwendig erweisen und mit Ihnen keine Wertminderung
verbunden ist. Maßliche Differenzen der Grundrißpläne
gegenüber der Ausführungsplanung und dem entstehenden Bauwerk
aus technischen und gestalterischen Gründen bleiben vorbehalten.
Entwurfs-
und Genehmigungsplanung auf der Grundlage der gemeinsamen durchgeführten
Bauantragsbemusterung.
Fertigung des Bauantrages mit folgenden Inhalten:
-
Ausfüllen der Bauantragsformulare
-
Bauzeichnugen im Maßstab 1:100
-
Wohn-/Nutzflächenberechnung nach DIN
-
Baubeschreibung zur Vorlage bei der Baubehörde
-
Berechnung umbauter Raum nach DIN
bauseitiger
Keller ( ), schlüsselfertige Erstellung (x), Ausbauhaus (x),
Rohbauhaus (x)
Aufstellen
der statischen Berechnung und aller Standsicherheitsnachweise, Wärmeschutznachweis
bauseitiger
Keller ( ), schlüsselfertige Erstellung (x), Ausbauhaus (x),
Rohbauhaus (x)
Bauüberwachungspflicht
für die Bauausführung gemäß der genehmigten Bauvorlage
durch den
Bauleiter
und Fachbauleiter.
bauseitiger
Keller ( ), schlüsselfertige Erstellung (x), Ausbauhaus (x),
Rohbauhaus (x)
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